(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2208 - 2209)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung, 
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. 
 Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 
- 1.
- Benennung, Bewertung und Note der Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 
- 2.
- Benennung, Bewertung und Note der Prüfungsfächer nach § 8 Absatz 3, 
- 3.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 
- 4.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl, 
- 5.
- die Gesamtnote in Worten, 
- 6.
- Befreiungen nach § 7, 
- 7.
- Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 3.