Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin* (Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung - BüPinAusbV) § 12Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: