1 | Auftragsprozess steuern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten - b)
Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln - c)
ergänzenden Service anbieten - d)
Kalkulationsdaten für Angebote einholen - e)
Angebote erstellen - f)
Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen - g)
Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen - h)
auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen - i)
auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren - j)
auftragsbezogene Daten einholen - k)
Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern - l)
Abnahme der Leistung veranlassen - m)
Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten - n)
Aufträge nachkalkulieren - o)
Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen - p)
Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten - q)
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten - r)
Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren - s)
Kundenreklamationen bearbeiten - t)
Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren - u)
Problemlösungen vorschlagen
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2 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen - b)
Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen - c)
Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen - d)
Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen - e)
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
| | |
| | - f)
bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen - g)
Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten- und-Leistungsrechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen - h)
Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen - i)
Leistungen kalkulieren und verrechnen - j)
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für Entscheidungen aufbereiten - k)
im Rahmen des Controllings Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren - l)
Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren - m)
Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren - n)
Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
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3 | kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Buchungsvorgänge bearbeiten - b)
Kassenbuch führen - c)
Bestands- und Erfolgskonten führen - d)
Offene-Posten-Listen verwalten - e)
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - f)
am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken - g)
Personalstammdaten erfassen und pflegen - h)
erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten - i)
Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln - j)
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen - k)
Kosten verursachungsgerecht zuordnen - l)
Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren - m)
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren - n)
Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden - o)
durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln - p)
bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken - q)
Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden - r)
Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen - s)
betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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4 | Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
| - a)
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen - b)
Mengen und Termine disponieren - c)
interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten - d)
Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen - e)
Angebote einholen und vergleichen - f)
Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren - g)
Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten - h)
bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken - i)
Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen - j)
bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken - k)
Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen - l)
unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen - m)
vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen - n)
Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen - o)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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5 | Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten - b)
an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken - c)
Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln - d)
bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren - e)
Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern - f)
Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln - g)
Kundendaten und -informationen nutzen - h)
Vertriebsformen berücksichtigen - i)
Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten - j)
Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken - k)
Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten - l)
Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten
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| | - m)
Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen - n)
Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen - o)
Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
| | |
6 | personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten - b)
Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen - c)
Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten - d)
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten - e)
Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen - f)
Personalstatistiken führen und auswerten - g)
Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen - h)
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen - i)
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen - j)
im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken - k)
im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren - l)
betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen - m)
Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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7 | Assistenzaufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden - b)
Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden - c)
Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln - d)
Kommunikationsstörungen vermeiden - e)
Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten - f)
Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern - g)
termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen - h)
Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
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|
| | - i)
über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden - j)
Geschäftskorrespondenz führen - k)
Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen - l)
Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten - m)
Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
| | |
8 | Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit analysieren - b)
an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken - c)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, organisieren und umsetzen sowie deren Wirkung bewerten - d)
an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen - e)
Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmende bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen - f)
Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei Compliance-Vorgaben einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten - g)
Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren - h)
Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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9 | Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | - a)
Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken - b)
Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen - c)
Verwaltungsprozesse transparent gestalten - d)
Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten - e)
Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten - f)
Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden - g)
Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen - h)
Verwaltungsakte entwerfen - i)
Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen - j)
Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten - k)
Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
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| | - l)
Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren - m)
Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
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10 | Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | - a)
rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden - b)
Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden - c)
am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken - d)
Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen - e)
Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten - f)
bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken - g)
gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen - h)
Übersichten für Mittelzu- und -abflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten - i)
Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen - j)
Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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