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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2025 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.