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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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