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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den Bau des Abschnitts Wismar West-Wismar Ost der Bundesautobahn A 20 Lübeck-Bundesgrenze (A 11)
§ 5 Vertreter des Eigentümers

Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die kommunale Aufsichtsbehörde der Gemeinde, in der das betroffene Grundstück liegt, in den Fällen der §§ 3 und 4 auf Antrag der Enteignungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Vertreter des Eigentümers zu bestellen. § 16 Abs. 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet Anwendung.