zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
Fußnote
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular