- 1.
Benennung der Prüfungsbereiche im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und Bewertung jedes Prüfungsbereichs mit Punkten,
- 2.
Benennung des gewählten Prüfungsbereichs im Prüfungsteil „Spezielle Qualifikationen“ und Bewertung mit Punkten,
- 3.
Benennung des praxisorientierten Situationsgesprächs und Bewertung mit Punkten,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 6,
- 8.
Bescheinigung über die Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11.