1 | Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen - b)
Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen - c)
Kommunikation service- und kundenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte berücksichtigen - d)
Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kommunikationsformen und -wege aufnehmen und Kundenwünsche ermitteln - e)
Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge bearbeiten - f)
Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen weiterleiten - g)
Kunden bei der Nutzung analoger oder digitaler Zugangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen, Nutzen für den Kunden herausstellen und sicherheitsrelevante Informationen geben - h)
Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die betrieblichen Vorgaben einhalten - i)
eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen - j)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - k)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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2 | Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen aufzeigen - b)
Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme auf Beratungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung auswählen, einladen und Nutzen für den Kunden erläutern - c)
Kundengespräche systematisch und kundenorientiert vorbereiten - d)
im Kundengespräch durch wertschätzenden Umgang positive Atmosphäre schaffen und Gesprächsrahmen abstimmen - e)
Kundensituation ganzheitlich analysieren, aktuelle und künftige Bedarfe ermitteln
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| | - f)
kundengerechte Lösungen unter Nutzung analoger oder digitaler vertriebs- und beratungsunterstützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern, auf Fragen und Einwände eingehen, über Konditionen informieren sowie einen Abschluss erreichen - g)
Gesprächsverlauf mit dem Kunden reflektieren, auch mit dem Ziel, vom Kunden weiterempfohlen zu werden - h)
Kundengespräche systematisch nachbereiten, insbesondere Gesprächsergebnisse dokumentieren, und Abschlüsse umsetzen - i)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - j)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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3 | Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten, durchführen und bewerten - b)
Kundendaten erheben, zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe digitaler Medien verarbeiten und pflegen - c)
eigene Produkte und Lösungen mit denen der Mitbewerber vergleichen - d)
Methoden der aktiven Kundenansprache und des Kundendialogs auswählen und einsetzen, dabei analoge oder digitale Kommunikationskanäle nutzen - e)
Maßnahmen zur Kundengewinnung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken - f)
Methoden der aktiven Kundenansprache hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten - g)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - h)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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4 | Liquidität sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungsberechtigungen sowie Vollmachten beraten und passende Lösungen anbieten - b)
Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben - c)
Kunden zu Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers beraten und passende Lösungen anbieten - d)
verschiedene Formen des Zahlungsverkehrs abwickeln - e)
zu Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskrediten beraten und passende Lösungen anbieten - f)
Konten eröffnen, führen und schließen
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| | - g)
Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zahlungsverkehrs beraten und passende Lösungen anbieten - h)
Kunden die Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungen und die Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung in Grundzügen erläutern - i)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - j)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| | |
5 | Vermögen bilden mit Sparformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, einschließlich der Sonderformen, beraten - b)
Kunden zu Bausparverträgen beraten und beim Abschluss mitwirken - c)
Kunden zu Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten - d)
Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren - e)
Kunden über staatliche Fördermöglichkeiten informieren - f)
Anlagekonten eröffnen, führen und schließen - g)
Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben - h)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - i)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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6 | Vermögen bilden mit Wertpapieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in Aktien, Renten, Fonds und Zertifikaten, informieren - b)
Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben - c)
Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen und erläutern - d)
kursbeeinflussende Faktoren beschreiben - e)
Kunden zu allen mit der Anlage verbundenen Kosten beraten und Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten - f)
Kunden zu Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten - g)
Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren - h)
Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben
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| | - i)
bei der Abwicklung von Wertpapierorders mitwirken - j)
Kunden über digitalen Wertpapierhandel aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben - k)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - l)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten - m)
Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs darstellen und Marktmissbrauch entgegenwirken
| | |
7 | Zu Vorsorge und Absicherung informieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschaulichen und die Bedeutung von privater Vorsorge und Absicherung herausstellen - b)
Produkte zur Vorsorge und Absicherung und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden - c)
Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten und Produkte der Vorsorge, Absicherung und Kapitalanlage informieren - d)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - e)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| | 8 |
8 | Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden - b)
Anlässe, mit Kunden über Finanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen - c)
Kreditgespräche vorbereiten und führen - d)
Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten informieren - e)
Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten berechnen und darlegen - f)
Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründen - g)
persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten - h)
Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten - i)
Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten - j)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - k)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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9 | Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren Verwendungsmöglichkeiten und die in diesem Rahmen möglichen Kreditarten unterscheiden - b)
Anlässe, mit Kunden über Baufinanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen - c)
Anfragen für Baufinanzierungen bearbeiten und Beratungsgespräche vorbereiten - d)
Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende Unterlagen für Baufinanzierungen kundengerecht erklären - e)
Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläutern - f)
bei Baufinanzierungsgesprächen mitwirken - g)
Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs in Grundzügen erklären - h)
persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten - i)
Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten - j)
Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten - k)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - l)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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10 | An gewerblichen Finanzierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheiden - b)
Finanzierungsarten für gewerbliche Kunden und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden - c)
Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus Kundenbilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorbereitung der Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzen - d)
Wertverluste und Abschreibungen sowie deren Auswirkungen berücksichtigen - e)
persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewerten - f)
Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründen - g)
Signale für die Gefährdung von Finanzierungen nennen - h)
Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten - i)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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11 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | - a)
Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellen - b)
Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf den Betriebserfolg bewerten und bei Entscheidungen berücksichtigen - c)
Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse von Geschäftsverbindungen mit Kunden bewerten und für die Gestaltung der Konditionen nutzen - d)
statistische Daten aufbereiten und auswerten - e)
Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben
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12 | Projektorientiert arbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | - a)
Projekte von Linienaufgaben unterscheiden - b)
Grundlagen der Projektarbeit beschreiben - c)
projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe und Ergebnisse dokumentieren und reflektieren
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