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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BAPOErmÜV)
§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.