Die Postbeamtenkrankenkasse kann nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Geschäftsbesorgungsverträge für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt die folgenden Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen:
- 1.
die Beihilfebearbeitung,
- 2.
die Führung der Beihilfeakten und
- 3.
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese Beihilfeleistungen betreffen.
Die Übernahme bedarf der Zustimmung der jeweils zuständigen obersten Dienstbehörde und der Bundesanstalt.