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N-Lex
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
§ 5 Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
§ 6 Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
§ 7 Prüfungsteil „IT-Projekt“
§ 8 Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“
§ 9 Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“
§ 10 Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
§ 11 Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“
§ 12 Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
§ 13 Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“
§ 14 Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“
§ 15 Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
§ 16 Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“
§ 17 Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“
§ 18 Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“
§ 19 Form und Ablauf der Prüfung
§ 20 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
§ 21 Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
§ 22 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
§ 23 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
§ 24 Gesprächssimulation im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
§ 25 Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt“
§ 26 Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“
§ 27 Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 28 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 29 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 30 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 31 Zeugnisse
§ 32 Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 33 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
§ 34 Übergangsvorschriften
§ 35 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 28 und 29)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 31)
Zeugnisinhalte
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