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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz (Bachelor-Professional-Rechtswesen-Fortbildungsprüfungsverordnung - BAProRWFPrV)
§ 7 Prüfungsbereich „Gewerblicher Rechtsschutz“

Im Prüfungsbereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eigenverantwortlich Vorgänge, die dem nationalen, internationalen, regionalen oder europäischen gewerblichen Rechtsschutz unterfallen, umfassend zu bearbeiten. Die zu prüfende Person hat dabei die einschlägigen Kommunikationsmittel zu nutzen und muss in der Lage sein, Vorgänge sowohl in Deutsch als auch in Englisch zu bearbeiten. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten, von denen sich die Nummern 1 bis 16 sowohl auf den Bereich der technischen Schutzrechte als auch auf den Bereich der nichttechnischen Schutzrechte beziehen, geprüft:
1.
Überwachen von Neuerungen, insbesondere von gesetzlichen und rechtlichen Entwicklungen, und Integrieren der Neuerungen in Kanzleiprozesse,
2.
selbstständiges Durchführen von Korrespondenz mit Mandanten und Dritten,
3.
Auswählen und Bedienen einschlägiger Datenbanken zur Recherche und zur Überwachung von Schutzrechten,
4.
Entwerfen von Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen sowie Erstellen von Budgetplanungen und Kostenvoranschlägen,
5.
Prüfen, Bearbeiten und Formatieren von Anmeldeunterlagen gemäß Formvorschriften,
6.
Vorbereiten von formaler Kommunikation mit Ämtern,
7.
eigenverantwortliches Vorbereiten von Maßnahmen für außergerichtliche Verfahren und Vergleiche,
8.
Vorbereiten von formaler Kommunikation mit Gerichten,
9.
eigenverantwortliches Vorbereiten von gerichtlichen Verfahren, insbesondere von Klagen, Verfahrensanträgen, Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, sowie von Maßnahmen im vorläufigen Rechtsschutz,
10.
Erstellen und Prüfen von Gebühren- und Kostenberechnungen in Amtsverfahren sowie in Gerichtsverfahren,
11.
Erstellen und Prüfen von Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe und auf Anpassung des Streitwerts,
12.
eigenverantwortliches Vorbereiten und Ausführen eines Wechsels in der Schutzrechtsinhaberschaft, einer Übertragung von Schutzrechten, einer Namensänderung, einer Adressänderung oder einer Verschmelzung einschließlich des Vorbereitens und Anforderns von Unterlagen,
13.
administratives Vorbereiten und Verwalten von Vereinbarungen,
14.
eigenverantwortliches Vorbereiten von Schieds- und Mediationsverfahren bei den nationalen, europäischen und internationalen Organisationen,
15.
Betreuen von Schutzrechtsportfolios sowie Erstellen von Schutzrechtsübersichten,
16.
Erstellen eines Konzepts zum Innovationsmanagement im Unternehmen samt Schutzrechtsbewertungsstrategie sowie
17.
im Bereich der technischen Schutzrechte das administrative Vorbereiten und Verwalten von Vorgängen im Rahmen des Arbeitnehmererfinderrechts.