Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung - BAProVFFPrV) § 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach § 4,
2.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach § 5.