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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung von Bargeld (Bargeldprüfungsverordnung - BargeldPrüfV)
Anlage 2 Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung
– Operationale Daten –

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2710)

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur) 
BMS-Kundennummer 
Berichtszeitraum: 
1.
Operationale Daten zu kundenbedienten Systemen

 Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €   
 10 €   
 20 €   
 50 €   
100 €   
200 €   
500 €   
2.
Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten Systemen

 Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €   
 10 €   
 20 €   
 50 €   
100 €   
200 €   
500 €   
3.
Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten

Stück Banknoten