- 1.
Wohngebäude,
- 2.
Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
- 3.
Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,
- 4.
nicht gewerbliche Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung,
- 5.
die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften,
- 6.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- 7.
sonstige Gewerbebetriebe,
- 8.
Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.