Erster Abschnitt
Art der baulichen Nutzung
§ 1 | Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete |
§ 2 | Kleinsiedlungsgebiete |
§ 3 | Reine Wohngebiete |
§ 4 | Allgemeine Wohngebiete |
§ 4a | Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) |
§ 5 | Dorfgebiete |
§ 5a | Dörfliche Wohngebiete |
§ 6 | Mischgebiete |
§ 6a | Urbane Gebiete |
§ 7 | Kerngebiete |
§ 8 | Gewerbegebiete |
§ 9 | Industriegebiete |
§ 10 | Sondergebiete, die der Erholung dienen |
§ 11 | Sonstige Sondergebiete |
§ 12 | Stellplätze und Garagen |
§ 13 | Gebäude und Räume für freie Berufe |
§ 13a | Ferienwohnungen |
§ 14 | Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen |
§ 15 | Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen |
Zweiter Abschnitt
Maß der baulichen Nutzung
§ 16 | Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung |
§ 17 | Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung |
§ 18 | Höhe baulicher Anlagen |
§ 19 | Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche |
§ 20 | Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche |
§ 21 | Baumassenzahl, Baumasse |
§ 21a | Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen |
Dritter Abschnitt
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§ 22 | Bauweise |
§ 23 | Überbaubare Grundstücksfläche |
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 25 | Fortführung eingeleiteter Verfahren |
§ 25a | Überleitungsvorschriften aus Anlass der zweiten Änderungsverordnung |
§ 25b | Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung |
§ 25c | Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung |
§ 25d | Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts |
§ 25e | Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland |
§ 25f | Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht |
§ 25g | Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften |
§ 26 | (Berlin-Klausel) |
§ 26a | Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands |
§ 27 | (Inkrafttreten) |