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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Inhaltsübersicht 

Erster Abschnitt
Art der baulichen Nutzung
§  1Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§  2Kleinsiedlungsgebiete
§  3Reine Wohngebiete
§  4Allgemeine Wohngebiete
§  4aGebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§  5Dorfgebiete
§  5aDörfliche Wohngebiete
§  6Mischgebiete
§  6aUrbane Gebiete
§  7Kerngebiete
§  8Gewerbegebiete
§  9Industriegebiete
§ 10Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11Sonstige Sondergebiete
§ 12Stellplätze und Garagen
§ 13Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 13aFerienwohnungen
§ 14Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
§ 15Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Zweiter Abschnitt
Maß der baulichen Nutzung
§ 16Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18Höhe baulicher Anlagen
§ 19Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
§ 21Baumassenzahl, Baumasse
§ 21aStellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Dritter Abschnitt
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§ 22Bauweise
§ 23Überbaubare Grundstücksfläche
Vierter Abschnitt
§ 24(weggefallen)
Fünfter Abschnitt
Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 25Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25aÜberleitungsvorschriften aus Anlass der zweiten Änderungsverordnung
§ 25bÜberleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
§ 25cÜberleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
§ 25dÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 25eÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
§ 25fÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
§ 25gÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
§ 26(Berlin-Klausel)
§ 26aÜberleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 27(Inkrafttreten)