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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
§ 9 Satzung

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrats.