Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht,
- 4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 6.
Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben,
- 7.
Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen,
- 8.
Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren,
- 9.
Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten,
- 10.
Ausführen von Holzarbeiten,
- 11.
Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten,
- 12.
Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen,
- 13.
Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle,
- 14.
Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser,
- 15.
Abdichten von Dächern,
- 16.
Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln,
- 17.
Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle.