Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
 Berufsbildung,
- 2.
 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
 Arbeits- und Tarifrecht,
- 4.
 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 6.
 Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben,
- 7.
 Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen,
- 8.
 Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren,
- 9.
 Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten,
- 10.
 Ausführen von Holzarbeiten,
- 11.
 Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten,
- 12.
 Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen,
- 13.
 Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle,
- 14.
 Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser,
- 15.
 Abdichten von Dächern,
- 16.
 Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln,
- 17.
 Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle.