Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
- 9.
Durchführen von Messungen,
- 10.
Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen,
- 11.
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 12.
Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- 13.
Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 14.
Herstellen von Putzen,
- 15.
Herstellen von Estrichen,
- 16.
Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
- 17.
Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
- 18.
Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,
- 19.
Herstellen von Verkehrswegen,
- 20.
Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen,
- 21.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.