Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
 Umweltschutz,
- 5.
 Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
 Einbauen von Fertigteilfußbodenkonstruktionen,
- 8.
 Herstellen von Trockenbaukonstruktionen,
- 9.
 Sanieren und Instandsetzen von Trockenbaukonstruktionen,
- 10.
 Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.