Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
Durchführen von Messungen,
- 9.
Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 10.
Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 11.
Herstellen von Bohrungen,
- 12.
Herstellen von Pfählen und Ankersystemen,
- 13.
Herstellen von Baugruben- und Hangsicherungen,
- 14.
Durchführen von Injektionsarbeiten,
- 15.
Durchführen von Ramm-, Rüttel- und Vibrationsarbeiten,
- 16.
Herstellen von Schlitz- und Dichtwänden,
- 17.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.