Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten (Bundesbanklaufbahnverordnung - BBankLV) § 4Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.