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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachung nach § 77 Abs. 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
Schlussformel
Der Bundesminister des Innern
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