Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2016 - BBFestV 2016) § 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.