Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2019 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2019 - BBFestV 2019) § 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.