Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2021 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2021 - BBFestV 2021) § 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.