Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2024 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2024 - BBFestV 2024) § 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.