Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2025 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2025 - BBFestV 2025) § 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.