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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2026 - BBFestV 2026)
§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.