BBFVerfV
Ausfertigungsdatum: 06.11.2024
Vollzitat:
"Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung vom 6. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 346)"
(+++ Textnachweis ab: 8.11.2024 +++)
§ 1 | Gegenstand |
§ 2 | Festlegung von Feststellungsinstrumenten |
§ 3 | Feststellungsinstrumente |
§ 4 | Auswahl der Feststellungsinstrumente |
§ 5 | Verfahren zur Würdigung der Leistungen |
§ 6 | Verfahren zur Dokumentation der Leistungen |
§ 7 | Maßgaben zur Ausgestaltung des Zeugnisses bei Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit und des Bescheides bei Feststellung der überwiegenden oder teilweisen Vergleichbarkeit |
§ 8 | Ergänzungsverfahren |
§ 9 | Erneuter Antrag zum Zweck der Wiederholung |
§ 10 | Inkrafttreten |
Anlage 1 | Zeugnis über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
Anlage 2 | Bescheid über die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
Anlage 3 | Bescheid über die Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle] |
Zeugnis |
über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
nach § 50c Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung [Unzutreffendes streichen] |
Hiermit wird die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von |
[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers] |
mit der für die Ausübung des Referenzberufs |
[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung] |
erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt. |
[Ort, Datum, Unterschrift(en)] |
[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle] |
Bescheid |
über die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
nach § 50c Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 1 der Handwerksordnung [Unzutreffendes streichen] |
Hiermit wird die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von |
[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers] |
mit der für die Ausübung des Referenzberufs |
[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung] |
erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt. |
Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen] |
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[Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
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[Ort, Datum, Unterschrift(en)] |
[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle] |
Bescheid |
über die Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
[und der vollständigen/überwiegenden Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung] |
nach § 50d des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41d der Handwerksordnung[bei entsprechendem Antrag] |
Hiermit wird die Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von |
[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers] |
mit der für die Ausübung des Referenzberufs |
[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung] |
erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt. |
Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen] |
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[Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
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[Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
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[bei entsprechendem Antrag; dabei je nach Variante der Vergleichbarkeit Unzutreffendes streichen] |
Zusätzlich wird hiermit die festgestellte vollständige/überwiegende Vergleichbarkeit mit der Referenzausbildungsregelung |
[konkrete Bezeichnung der Referenzausbildungsregelung, Datum] |
bescheinigt. |
[Im Falle der überwiegenden Vergleichbarkeit mit der Referenzausbildungsregelung zusätzlich:] |
Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen] |
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[Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
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[Ort, Datum, Unterschrift(en)] |