Das Verfahren ist zu dokumentieren. Die Verfahrensdokumentation muss enthalten:
- 1.
die vom Feststellungsantrag umfassten berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen des Referenzberufs,
- 2.
die von der Feststellerin oder dem Feststeller für die Berufsbildpositionen ausgewählten oder festgelegten Feststellungsinstrumente,
- 3.
die Benennung der jeweils berücksichtigten integrativen Berufsbildpositionen,
- 4.
die Benennung der konkreten Aufgabenstellungen,
- 5.
Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- 6.
ein begründetes Feststellungsergebnis für die berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen und
- 7.
eine Begründung des Gesamtergebnisses.