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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 92, S. 23 – 24)

Abschnitt 1

Universitäre Zenten

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:
1.
Berlin
Charité – Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum
2.
Dresden
Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
3.
Düsseldorf
Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum
4.
Erlangen
Universitätsklinikum Erlangen
Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum
5.
Frankfurt
Universitätsklinikum Frankfurt
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
6.
Freiburg
Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg
7.
Göttingen
Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum
8.
Greifswald
Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald
9.
Halle
Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
10.
Hamburg
Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
11.
Hannover
Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover
12.
Heidelberg
Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg
13.
Kiel
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
14.
Köln
Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
15.
Leipzig
Institut für Humangenetik der Universität Leipzig
Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs
16.
Lübeck
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
17.
Mainz
Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit
18.
München
Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern
Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar
19.
Münster
Institut für Humangenetik der Universität Münster
20.
Regensburg
Institut für Humangenetik, Universität Regensburg
21.
Tübingen
Universität Tübingen, Institut für Humangenetik
22.
Ulm
Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm
23.
Würzburg
Institut für Humangenetik der Universität Würzburg.
Abschnitt 2

Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes

Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:
1.
Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung
a)
900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder,
b)
bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren
aa)
400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder
bb)
600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt,
c)
113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.
2.
Genetische Untersuchung
a)
3 500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden,
b)
250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder
c)
sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden,
aa)
2 600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder
bb)
920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.
Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig.
3.
Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen
a)
672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder
b)
einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.