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Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

BBRErnAnO

Ausfertigungsdatum: 13.03.2025

Vollzitat:

"Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung vom 13. März 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 84)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 8.12.2021 +++)

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung

Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Vorbehaltsklausel

Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen