Verordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im Bußgeldverfahren (Bundesbußgeldaktenführungsverordnung - BBußAktFV) § 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf elektronisch geführte Bußgeldakten
1.
der Verwaltungsbehörden, die als Bußgeldbehörden tätig sind;