Vollzitat:
"Bundesdisziplinargesetz vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 247) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 19.7.2024 I Nr. 247 |
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2002 +++)Das G wurde als Artikel 1 G 2031-4/1 v. 8.7.2001 I 1510 (BDNOG) vom Bundestag geschlossen. Es tritt gem. Art. 27 Abs. 1 Satz 3 dieses G am 1.1.2002 in Kraft.
Teil 1 | |||||
Allgemeine Bestimmungen | |||||
§ 1 | Persönlicher Geltungsbereich | ||||
§ 2 | Sachlicher Geltungsbereich | ||||
§ 3 | Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung | ||||
§ 4 | Gebot der Beschleunigung | ||||
Teil 2 | |||||
Disziplinarmaßnahmen | |||||
§ 5 | Arten der Disziplinarmaßnahmen | ||||
§ 6 | Verweis | ||||
§ 7 | Geldbuße | ||||
§ 8 | Kürzung der Dienstbezüge | ||||
§ 9 | Zurückstufung | ||||
§ 10 | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis | ||||
§ 11 | Kürzung des Ruhegehalts | ||||
§ 12 | Aberkennung des Ruhegehalts | ||||
§ 13 | Bemessung der Disziplinarmaßnahme | ||||
§ 14 | Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren | ||||
§ 15 | Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs | ||||
§ 16 | Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte | ||||
Teil 3 | |||||
Behördliches Disziplinarverfahren | |||||
Kapitel 1 | |||||
Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung | |||||
§ 17 | Einleitung von Amts wegen | ||||
§ 18 | Einleitung auf Antrag des Beamten | ||||
§ 19 | Ausdehnung und Beschränkung | ||||
Kapitel 2 | |||||
Durchführung | |||||
§ 20 | Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten | ||||
§ 21 | Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen | ||||
§ 22 | Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung | ||||
§ 23 | Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen Verfahren | ||||
§ 24 | Beweiserhebung | ||||
§ 25 | Zeugen und Sachverständige | ||||
§ 26 | Herausgabe von Unterlagen | ||||
§ 27 | Beschlagnahmen und Durchsuchungen | ||||
§ 28 | Protokoll | ||||
§ 29 | Innerdienstliche Informationen | ||||
§ 29a | Informationen nach Maßgabe des Artikels 56a der Richtlinie 2005/36/EG | ||||
§ 30 | Abschließende Anhörung | ||||
§ 31 | Abgabe des Disziplinarverfahrens | ||||
Kapitel 3 | |||||
Abschlussentscheidung | |||||
§ 32 | Einstellungsverfügung | ||||
§ 33 | Disziplinarverfügung | ||||
§ 34 | Disziplinarbefugnisse | ||||
§ 35 | Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse | ||||
§ 36 | Wiederaufgreifen des Verfahrens | ||||
§ 37 | Kostentragungspflicht | ||||
Kapitel 4 | |||||
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen | |||||
§ 38 | Zulässigkeit | ||||
§ 39 | Rechtswirkungen | ||||
§ 40 | Verfall, Erstattung und Nachzahlung | ||||
Kapitel 5 | |||||
Widerspruchsverfahren | |||||
§ 41 | Erforderlichkeit, Form und Frist des Widerspruchs | ||||
§ 42 | Widerspruchsbescheid | ||||
§ 43 | Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse | ||||
§ 44 | Kostentragungspflicht | ||||
Teil 4 | |||||
Gerichtliches Verfahren | |||||
Kapitel 1 | |||||
Disziplinargerichtsbarkeit | |||||
§ 45 | Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit | ||||
§ 46 | Kammer für Disziplinarsachen | ||||
§ 47 | Beamtenbeisitzer | ||||
§ 48 | Ausschluss von der Ausübung des Richteramts | ||||
§ 49 | Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers | ||||
§ 50 | Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers | ||||
§ 51 | Senate für Disziplinarsachen | ||||
Kapitel 2 | |||||
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht | |||||
Abschnitt 1 | |||||
Klageverfahren | |||||
§ 52 | Klageerhebung, Form und Frist der Klage | ||||
§ 53 | (weggefallen) | ||||
§ 54 | (weggefallen) | ||||
§ 55 | (weggefallen) | ||||
§ 56 | Beschränkung des Disziplinarverfahrens | ||||
§ 57 | Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren | ||||
§ 58 | Beweisaufnahme | ||||
§ 59 | (weggefallen) | ||||
§ 60 | Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil | ||||
§ 61 | Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse | ||||
Abschnitt 2 | |||||
Besondere Verfahren | |||||
§ 62 | Antrag auf gerichtliche Fristsetzung | ||||
§ 63 | Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | ||||
Kapitel 3 | |||||
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht | |||||
Abschnitt 1 | |||||
Berufung | |||||
§ 64 | Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung | ||||
§ 65 | Berufungsverfahren | ||||
§ 66 | Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil | ||||
Abschnitt 2 | |||||
Beschwerde | |||||
§ 67 | Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde | ||||
§ 68 | Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts | ||||
Kapitel 4 | |||||
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht | |||||
§ 69 | Form, Frist und Zulassung der Revision | ||||
§ 70 | Revisionsverfahren, Entscheidung über die Revision | ||||
Kapitel 5 | |||||
Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens | |||||
§ 71 | Wiederaufnahmegründe | ||||
§ 72 | Unzulässigkeit der Wiederaufnahme | ||||
§ 73 | Frist, Verfahren | ||||
§ 74 | Entscheidung durch Beschluss | ||||
§ 75 | Mündliche Verhandlung, Entscheidung des Gerichts | ||||
§ 76 | Rechtswirkungen, Entschädigung | ||||
Kapitel 6 | |||||
Kosten | |||||
§ 77 | Kostentragung und erstattungsfähige Kosten | ||||
§ 78 | Gerichtskosten | ||||
Teil 5 | |||||
Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung | |||||
§ 79 | Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts | ||||
§ 80 | Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten | ||||
§ 81 | Begnadigung | ||||
Teil 6 | |||||
Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen und für Ruhestandsbeamte | |||||
§ 82 | Polizeivollzugsbeamte des Bundes | ||||
§ 83 | Beamte der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts | ||||
§ 84 | Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten | ||||
Teil 7 | |||||
Übergangs- und Schlussbestimmungen | |||||
§ 85 | Übergangsbestimmungen | ||||
§ 86 | Verwaltungsvorschriften | ||||
Anlage (zu § 78) | Gebührenverzeichnis |
Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
Abschnitt 3 | Revision |
Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
Abschnitt 6 | Beschwerde |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 |
---|---|---|
Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | ||
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz | ||
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | ||
10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis .......... | 360,00 € |
11 | – Aberkennung des Ruhegehalts .......... | 360,00 € |
12 | – Zurückstufung .......... | 240,00 € |
13 | – Kürzung der Dienstbezüge .......... | 180,00 € |
14 | – Kürzung des Ruhegehalts .......... | 180,00 € |
15 | – Geldbuße .......... | 120,00 € |
16 | – Verweis .......... | 60,00 € |
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .......... | 60,00 € |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung | ||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird .......... | 1,0 |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird .......... | 0,5 |
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | ||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen .......... | 1,5 |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 0,5 |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | |
| ||
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 3 Revision | ||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... | 2,0 |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | |
| ||
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
---|---|---|
Abschnitt 4 Besondere Verfahren | ||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 180,00 € |
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist .......... | 60,00 € |
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ......... | 50,00 € |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40 |
---|---|---|
Abschnitt 6 Beschwerde | ||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 1,5 |
61 | (weggefallen) | |
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 1,5 |
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf .......... | 0,75 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 50,00 € |