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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BDGBMASKDV)
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 20. Juli 2006 in Kraft.