Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute (RBDL) Eingangsformel
Auf Grund des § 3 Abs. 8 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Umstellungsgesetzes (Bankenverordnung) werden hiermit die folgenden Richtlinien zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute erlassen: