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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.