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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter des Bundes sowie des Versorgungsausgleichs (Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung - BeamtVZustAnO)
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 13. September 2013 (BGBl. I S. 3619) außer Kraft.