Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter des Bundes sowie des Versorgungsausgleichs (Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung - BeamtVZustAnO) § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 13. September 2013 (BGBl. I S. 3619) außer Kraft.