Die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für
die Festsetzung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge) gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren Versorgung auf
- 1.
einem Beamten- oder Richterverhältnis zum Bund,
- 2.
einem Vertrag mit dem Bund,
- 3.
einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis als
- a)
Bundespräsidentin oder Bundespräsident,
- b)
Mitglied der Bundesregierung,
- c)
Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamentarischer Staatssekretär,
- d)
Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,
- e)
Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz,
- f)
Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages oder
- g)
Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik
- 4.
(weggefallen)
beruht, wird nach Maßgabe der Anlage 1 auf die Service-Center Versorgung der Generalzolldirektion nach Anlage 2 (im Folgenden Service-Center genannt) übertragen, soweit in dieser Anordnung nichts Abweichendes geregelt ist.