Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) § 10
§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.