- 1.
Angaben zur Person und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen,
- 2.
eine Darstellung des den Anspruch begründenden Sachverhalts,
- 3.
Angabe von Beweismitteln,
- 4.
Angaben über Art und Umfang des Anspruchs,
- 5.
eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt oder einen Anspruch angemeldet hat,
- 6.
eine Erklärung über Leistungen, die im Zuge der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung aus deutschen öffentlichen Mitteln oder von einem nach bürgerlichem Recht Schadensersatzpflichtigen bewirkt worden sind,
- 7.
eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg ein Rückerstattungsverfahren wegen eines dem Antragsteller oder seinem Rechtsvorgänger vor der Entziehung gehörenden Vermögensgegenstandes anhängig gemacht worden ist.