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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (1. DV-BEG)
§ 4
Witwer
Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.
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