Folgende Versorgungseinrichtungen sind als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst anzusehen:
- 1.
Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten.
- 2.
Unterstützungsverein der im Deutschen Metallarbeiterverband tätigen Personen.
- 3.
Unfall- und Unterstützungskasse für die im Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands tätigen Funktionäre.
- 4.
Ruhegehaltskasse für die Beamten des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA).
- 5.
Pensionszuschußkasse des Deutschen Werkmeister-Verbandes.
- 6.
Versorgungskasse des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften (Unterstützungskasse für die Angehörigen der Christlichen Gewerkschaften).
- 7.
Angestellten-Pensionskasse des Zentralverbandes christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands.
- 8.
Unterstützungskasse des Zentralverbandes der christlichen Bauarbeiter Deutschlands.
- 9.
Rentenzuschußkasse für die Beamten des Christlichen Metallarbeiterverbandes Deutschlands.
- 10.
Pensionszuschußkasse des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands.
- 11.
Versorgungskasse des Zentralverbands christlicher Textilarbeiter Deutschlands.
- 12.
Ruhegehaltskasse für die Angestellten des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (GdA).
- 13.
Pensionskasse der Beamten (Sekretäre) der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner e.V.
- 14.
Unterstützungskasse der Angestellten des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter (HD).
- 15.
Pensionskasse des Gewerkschaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände (HD) Berlin.
- 16.
Pensionszuschußkasse für die Angestellten des Gewerkvereins der Fabrik- und Handarbeiter (HD) Berlin.
- 17.
Fürsorgekasse für die in sozialdemokratischen Betrieben beschäftigten Personen.
- 18.
Pensionskasse des Zentralverbandes der Angestellten.
- 19.
Renten-, Pensions- und Sterbezuschußkasse (Rentka).
- 20.
Pensionskasse des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach.