(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Vorbereiten von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen,
- 2.
Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation,
- 3.
Herstellen von Bauteilen für Apparate, Behälter und Rohrleitungssysteme,
- 4.
Herstellen, Montieren und Demontieren von Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen,
- 5.
Durchführen von Arbeits- und Schutzmaßnahmen,
- 6.
Behandeln und Schützen von Oberflächen,
- 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
- 8.
Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen.