zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz - BeherbStatG)
§ 5
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebs,
2.
Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular