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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG)
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.