zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
§ 17
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
1.
Name und Anschrift der Einrichtung nach § 13 Abs. 1;
2.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular