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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin *)
§ 16 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bohrtechnische Prozesse,
2.
Bohrtechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.